Pflege-Riester

Pflege-Riester die neue Pflegeförderung

Pflege Bahr Versicherung

Pflege Bahr Versicherung

Die Pflegeversicherung gibt es nun seit über 10 Jahren und ist mittlerweile fester Bestandteil der sozialen Versicherungen. Da die Versicherungsleistung in einem Pflegefall alleine meist nicht ausreicht, hat die Regierung eine Gesetzenänderung beschlossen nach der private Pflegezusatzversicherungen künftig vom Staat bezuschusst werden sollen: die Pflege Bahr Versicherung.

Lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Da die Pflegeversicherung alleine nicht ausreicht sollte man sich in jedem Falle Gedanken über eine Pflegezusatzversicherung machen. Meist reichen die Versicherungsleistungen in einem Pflegefall nicht aus und so entsteht eine Versicherungslücke, die der Versicherte selbst oder seine Angehörigen ausgleichen müssen. Bei Abschluß einer solchen Versicherung sollte man auf die Vertragsdetails achten, manchen Versicherungen behalten sich vor die Pflegebedürftigkeit selbst festzustellen und diese auch regelmäßig zu überprüfen. Eine gute Versicherung zahlt jedoch auch, wenn ein entsprechendes Gutachten der gesetzlichen Versicherung vorliegt.

 

Arten von Pflegezusatzversicherungen

Allgemein werden 3 Arten von Pflegezusatzversicherungen unterschieden: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird mit der Versicherung ein bestimmter Tagessatz vereinbart welcher bei Eintritt eines Pflegefalls ausgezahlt wird. Dies ist in Deutschland die gängigste Zusatzversicherung da sie vergleichsweise günstig ist und sich individuell anpassen lässt. Die Auszahlung ist nicht leistungsabhängig und so kann der Versicherte selbst entscheiden wieviel er für welche Leistungen ausgibt und die Leistungen bspw. für eine Haushaltshilfe ausgeben. Sie wird in vollem Umfang allerdings erst ab Pflegestufe III ausbezahlt, bei Pflegestufe I und II sind dies meist nur 20-25 % des Tagessatzes.

Die Pflegekostenversicherung deckt einen prozentualen Anteil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Der Vorteil hierbei ist dass im Falle einer Kostensteigerung sich die Versicherungsleistung ebenfalls erhöht. Die Kosten müssen in diesem Fall nachgewiesen werden und man kann selbst nicht entscheiden für welche Arten man die Leistung ausgeben möchte.

Die Pflegerentenversicherung zahlt bei einem Pflegefall eine vorher mit der Versicherung vereinbarte Rente aus, welche nicht unbedingt von der Pflegestufe abhängig sein muss aber häufig erst ab Pflegestufe III komplett ausbezahlt wird. Ähnlich wie bei der Pflegetagegeldversicherung sind die Leistungen nicht zweckgebunden und man kann selbst entscheiden wofür man die Versicherungsleistungen einsetzt.

Die Pflege Bahr Versicherung soll Abhilfe schaffen
Die gesetzlich beschlossenen Pflege Bahr Versicherung garantiert unabhängig vom Einkommen des Versicherten einen Zuschuss von 5 EUR pro Monat. Voraussetzung hierfür ist ein Eigenanteil von mind. 10 EUR pro Monat, der Monatsbeitrag für die Versicherung muss also mind. 15 EUR betragen. Die Pflege Bahr Versicherung wird jedoch nur für die Pflegetagegeldversicherung bezuschusst, andere Zusatzversicherungen erhalten keine Förderung vom Staat. Da die Versicherungen keine Anträge ablehnen dürfen lohnt es sich vor allem für Personen, die auf dem freien Markt keine Police bekommen da sie wegen Alters- oder Gesundheitsgründen nicht angenommen werden. Für alle anderen Versicherten stellt sich die Frage ob die 5 EUR Zuschuss genug sind um eine solche Versicherung abzuschließen. Es gibt deshalb geteilte Meinungen über die Pflege Bahr Versicherung und man sollte sich im Falle eines Abschlusses einer Pflegezusatzversicherung genau überlegen diese staatlich bezuschusste Versicherung in Anspruch zu nehmen.

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